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Verkaufsoffene Sonntage in Hamm

2 kommende Termine in Hamm, an denen Geschäfte sonntags öffnen dürfen – mit Bereich, Anlass und Quelle.

Quellen geprüft am 04.10.2026.

Nächster Termin

Sonntag, 25. Oktober 2026

Hamm-Mitte (Innenstadt) · 13–18 Uhr

Oktober 2026

  1. So, 25.10.2026

    Hamm

    • Hamm-Mitte (Innenstadt)Hamms Bunter Herbst · 13–18 UhrQuelle: hamm.de · Stand 04.10.2026

Dezember 2026

  1. So, 13.12.2026

    Hamm

    • Hamm-Mitte (Innenstadt)Familien-Weihnacht · 13–18 UhrQuelle: hamm.de · Stand 04.10.2026
Was geht am Wochenende in Hamm?Alle Städte in NRW

Was erlaubt das Ladenöffnungsgesetz NRW?

Sonntagsöffnungen regelt in NRW § 6 des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW). Seit der Änderung durch das „Entfesselungspaket I“ (Gesetz vom 22. März 2018, in Kraft seit 30. März 2018) gilt:

  • Höchstens acht Sonn- oder Feiertage im Jahr, die nicht unmittelbar aufeinander folgen dürfen. Die Stadt kann die Öffnung auf bestimmte Bezirke, Ortsteile oder Handelszweige beschränken; in einer Gemeinde dürfen insgesamt aber nicht mehr als 16 Sonn- und Feiertage freigegeben werden.
  • Ab 13 Uhr, höchstens fünf Stunden – deshalb meist 13 bis 18 Uhr. Auf den Hauptgottesdienst ist Rücksicht zu nehmen.
  • Nur im öffentlichen Interesse, etwa im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder Messen, zur Stärkung des Einzelhandels und der Zentren, zur Belebung der Innenstädte oder für die überörtliche Sichtbarkeit der Stadt. Findet die Öffnung am selben Tag und in räumlicher Nähe zu einer örtlichen Veranstaltung statt, wird der Zusammenhang vermutet.
  • Ausgenommen sind die stillen Feiertage (Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag), Ostersonntag, Pfingstsonntag, der 1. und 2. Weihnachtstag sowie der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn sie auf einen Sonntag fallen.
  • Advent: Gibt die Stadt das ganze Stadtgebiet frei, darf nur ein Adventssonntag dabei sein; bei Freigaben für einzelne Bezirke einer je Bezirk, insgesamt höchstens zwei je Gemeinde.
  • Freigegeben wird per Verordnung der örtlichen Ordnungsbehörde, meist vom Stadtrat beschlossen. Vorher werden Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen, IHK und Handwerkskammer angehört.

Gerichte prüfen diese Verordnungen streng: Immer wieder kippen Verwaltungsgerichte einzelne Termine kurzfristig, oft nach Eilanträgen der Gewerkschaft ver.di. Und ein freigegebener Sonntag heißt nur, dass Geschäfte öffnen dürfen – ob ein Laden mitmacht, entscheidet er selbst. Kurz vorher lohnt sich ein Blick auf die Seite der Stadt oder der Werbegemeinschaft.

Quellen: LÖG NRW § 6 (recht.nrw.de), GV. NRW. 2018 S. 172, Feiertagsgesetz NW § 6, Wirtschaftsministerium NRW. Keine Rechtsberatung.